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   BPatG, 19.07.2000 - 28 W (pat) 95/99   

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BPatG, 19.07.2000 - 28 W (pat) 95/99 (https://dejure.org/2000,8881)
BPatG, Entscheidung vom 19.07.2000 - 28 W (pat) 95/99 (https://dejure.org/2000,8881)
BPatG, Entscheidung vom 19. Juli 2000 - 28 W (pat) 95/99 (https://dejure.org/2000,8881)
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Volltextveröffentlichungen (4)

Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • GRUR 2001, 341
 
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Wird zitiert von ... (4)Neu Zitiert selbst (6)

  • BPatG, 19.07.2000 - 28 W (pat) 81/99
    Auszug aus BPatG, 19.07.2000 - 28 W (pat) 95/99
    Nach den Feststellungen des Senats wird Käse in mannigfaltigen Formen und Größen angeboten, wie dies die in der mündlichen Verhandlung erörterten Beispiele aus der Werbung (als Anlage 1 zum Protokoll Bl 19 d.A. im Parallelverfahren 28 W (pat) 81/99, insbesondere Firma Kaufhof "Weihnachten Feiern &..." v. 14. Dezember 1999, dto "Italia al dente" v. 21. März 2000, dto "Frankreich, Tour de Fromage" aus 1998) zeigen.

    Streifen oder Rillen auf der Weichkäseoberfläche entstehen beim Einfüllen und Pressen des Käses in speziellen Formen bzw beim anschließenden Reifungsprozeß, der wie beispielsweise beim Saint-Nectaire Weichkäse auf Stroh erfolgt (vgl "Alles Käse!", aaO S. 154 sowie "Französischer Käse aaO S. 184f) und speziell bei den zahlreichen auf dem Markt befindlichen Weichkäse-Sorten dem Verkehr in mehr oder weniger starker Strukturierung immer wieder vor Augen geführt wird (vgl Firma Kaufhof "FRANKREICH, Tour de Fromage", Anlage 1 zu Bl 19 d.A. des Parallelverfahrens 28 W (pat) 81/99 sowie The Cheese Companion ("Käse") aaO, S. 35 "Die Einteilung der Käse nach ihrer Rinde").

  • BGH, 05.11.1998 - I ZB 12/96

    Etiketten

    Auszug aus BPatG, 19.07.2000 - 28 W (pat) 95/99
    Kann das bejaht werden, ist festzustellen, ob nach Auffassung der beteiligten Verkehrskreise der Formmarke wegen ihrer individuellen Gestaltungsmerkmale die Herkunftsfunktion nicht abgesprochen werden kann (vgl BGH WRP 2000, 1290 , "Likörflasche"; MarkenR 1999, 198 "Magenta/Grau"; WRP 1999, 526 "Etiketten"; BPatG GRUR 1998, 1018 "Honigglas").
  • BGH, 13.04.2000 - I ZB 6/98

    Likörflasche; Unterscheidungskraft einer dreidimensionalen Marke (Flasche)

    Auszug aus BPatG, 19.07.2000 - 28 W (pat) 95/99
    Kann das bejaht werden, ist festzustellen, ob nach Auffassung der beteiligten Verkehrskreise der Formmarke wegen ihrer individuellen Gestaltungsmerkmale die Herkunftsfunktion nicht abgesprochen werden kann (vgl BGH WRP 2000, 1290 , "Likörflasche"; MarkenR 1999, 198 "Magenta/Grau"; WRP 1999, 526 "Etiketten"; BPatG GRUR 1998, 1018 "Honigglas").
  • BPatG, 28.01.1998 - 32 W (pat) 176/96
    Auszug aus BPatG, 19.07.2000 - 28 W (pat) 95/99
    Kann das bejaht werden, ist festzustellen, ob nach Auffassung der beteiligten Verkehrskreise der Formmarke wegen ihrer individuellen Gestaltungsmerkmale die Herkunftsfunktion nicht abgesprochen werden kann (vgl BGH WRP 2000, 1290 , "Likörflasche"; MarkenR 1999, 198 "Magenta/Grau"; WRP 1999, 526 "Etiketten"; BPatG GRUR 1998, 1018 "Honigglas").
  • BGH, 15.07.1999 - I ZB 16/97

    YES; Unterscheidungskraft einer Marke

    Auszug aus BPatG, 19.07.2000 - 28 W (pat) 95/99
    Bei der Beurteilung ist gundsätzlich von einem großzügigen Maßstab auszugehen, dh jede auch noch so geringe Unterscheidungskraft reicht aus, um das Schutzhindernis zu überwinden (BGH MarkenR 1999, 349-355 - YES und FOR YOU. Begr. zum Regierungsentwurf BT-Drs. 12/6581, S. 70= BlPMZ 1994, Sonderheft, S. 64).
  • BGH, 25.03.1999 - I ZB 23/98

    Anforderungen an markenrechtliche Unterscheidungskraft von konturlosen Farben

    Auszug aus BPatG, 19.07.2000 - 28 W (pat) 95/99
    Kann das bejaht werden, ist festzustellen, ob nach Auffassung der beteiligten Verkehrskreise der Formmarke wegen ihrer individuellen Gestaltungsmerkmale die Herkunftsfunktion nicht abgesprochen werden kann (vgl BGH WRP 2000, 1290 , "Likörflasche"; MarkenR 1999, 198 "Magenta/Grau"; WRP 1999, 526 "Etiketten"; BPatG GRUR 1998, 1018 "Honigglas").
  • BGH, 04.12.2003 - I ZB 38/00

    "Käse in Blütenform"; Formgestaltung einer Ware als Herkunftsnachweis;

    Die Beschwerde der Markeninhaberin hat das Bundespatentgericht zurückgewiesen (GRUR 2001, 341 = BPatGE 43, 153).
  • BGH, 03.04.2008 - I ZB 46/05

    Käse in Blütenform II

    Die Beschwerde der Markeninhaberin hat das Bundespatentgericht zurückgewiesen (BPatGE 43, 153).
  • BPatG, 28.10.2009 - 28 W (pat) 213/07

    Käse in Blütenform

    In diesem Zusammenhang ist maßgeblich zu berücksichtigen, dass die hier streitgegenständliche Form eines runden Käselaibes mit einer Aussparung in der Mitte sowie in gleichmäßigen Abständen angeordneten Rundungen und Einkerbungen, funktionsbedingt ist (vgl. hierzu BPatG PAVIS PROMA 28 W (pat) 95/99 - Käse in Blütenform II, bestätigt durch BGH MarkenR 2008, 427, Rdn. 16 ff. - Käse in Blütenform II).
  • BPatG, 07.12.2005 - 26 W (pat) 59/02
    Die Abweichungen müssen nicht nur klar erkennbar sein, sondern auch von den Abnehmern als Unterscheidungsmittel gegenüber den Produkten anderer Hersteller verstanden werden (vgl. dazu z. B. EuG GRUR Int - Mag Lite-Taschenlampe; BPatG GRUR 2001, 341 - Blütenform-Weichkäse).
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